Wenn du erfährst, dass du schwanger bist, fragst du dich vielleicht, wie und wann du deinen Arbeitgeber informieren musst.
Hier findest du alle Informationen, die du diesbezüglich brauchst. Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit Jon Heinrich geschrieben, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Sein Spezialgebiet ist die englischsprachige Beratung von internationalen Arbeitnehmern in der Berliner Start-up-Szene.
Muss ich meinem Arbeitgeber überhaupt von meiner Schwangerschaft erzählen?
Nein, die meisten Arbeitnehmerinnen müssen ihren Arbeitgeber nicht informieren. Wenn man jedoch den Mutterschutz in Anspruch nehmen möchte, muss man ihn informieren. (Mehr zum Mutterschutz weiter unten.) Auch wenn du in deinem Unternehmen eine Schlüsselposition innehast (und möglicherweise eine längere Übergabe- und Einarbeitungszeit für deine Elternzeitvertretung erforderlich ist), musst du den Arbeitgeber unter Umständen rechtzeitig informieren.
Wie und wann informiere ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft?
Das Gesetz schreibt vor, dass du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informieren solltest, sobald du von ihr erfährst. Wie bereits erwähnt, bist du jedoch nicht verpflichtet, dies sofort oder überhaupt zu tun.
Viele werdende Eltern warten bis zur 12-Wochen-Marke, um ihren Arbeitgeber zu informieren, falls die Schwangerschaft vor diesem Zeitpunkt zu einem Verlust führt.
Wenn du deinen Arbeitgeber informierst, ist es ratsam, deinen Vorgesetzten persönlich zu informieren, bevor du es deinen Kollegen erzählst. Du kannst auch einen Brief an deine Personalabteilung (falls vorhanden) schreiben und sie über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin informieren.
Möglicherweise verlangt der Arbeitgeber auch einen Schwangerschaftsnachweis, den dir deine Gynäkologin oder deine Hebamme ausstellen kann. Wenn er dies verlangt, muss du dem nachkommen. Eventuell anfallende Kosten müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.
Was ist Mutterschutz?
Ab dem Tag, an dem du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informierst, bist du durch das Mutterschutzrecht geschützt. Es ist das Arbeitsrecht für Schwangerschaft und Stillzeit. Mehr darüber erfährst du in unserem Artikel über Mutterschutz.