In Deutschland haben (werdende) Eltern Anspruch auf bestimmte Geldleistungen. Für die gebärende Person ist das einerseits das Mutterschaftsgeld (und andererseits das Elterngeld). In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige in Bezug auf das Mutterschaftsgeld.
Dieser Artikel wurde in Zusammenarbeit mit Julia Zehavi und Elodie Roux Heineck geschrieben.
Was ist Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld ist das Geld, das du während der „Schutzfrist“ bekommst.
Als Schutzfrist gilt der Zeitraum von 6 Wochen vor dem Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt deines Kindes. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und/oder behinderten Kindern verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.
Während dieses Zeitraums gilt für dich das reguläre Beschäftigungsverbot“. Erfahre mehr über die Leistungen des Mutterschutzes in diesem Artikel.
Als Ausgleich für den Verlust der regulären Beschäftigung erhälst du Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld gibt es für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen. Informationen für Freiberufler*innen, Privatversicherte oder Familienversicherte findest du in unserem nächsten Artikel.
Wie viel Mutterschaftsgeld erhalte ich?
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes errechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor Fälligkeit).
Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 € pro Tag. Liegt dein durchschnittliches Nettogehalt über diesem Betrag, zahlt dein Arbeitgeber die Differenz zum oben genannten Betrag.
Auf das Mutterschaftsgeld werden keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Außerdem erhältst du während dieser Zeit eine kostenlose Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Wann und wie ist das Mutterschaftsgeld zu beantragen?
Um die Zahlung rechtzeitig zu erhalten, beantrage den ersten Teil des Mutterschaftsgeldes mindestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (es gibt jedoch keine feste Frist für die Beantragung). Hierfür erhältst du von deinem Gynäkologen oder deiner Hebamme ein spezielles Formular mit der Bezeichnung "Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag".
Trage in die als Krankenkasse gekennzeichnete Kopie deine IBAN ein und sende dieses Dokument an deine Krankenkasse, um das Mutterschaftsgeld zu beantragen.
Wenn, wie oben erwähnt, das durchschnittliche Nettogehalt höher als 13 € pro Tag war, musst du auch den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld beantragen. Dies kannst du tun, nachdem du das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse beantragt hast.
Prüfe, was dein Arbeitgeber dafür braucht. Bei den meisten Arbeitgebern reicht es aus, wenn du dies mit einem einfachen Schreiben beantragst, während einige auch eine Kopie deiner „Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag“ verlangen können.
Die Krankenkasse und der Arbeitgeber kümmern sich um den Rest. Du solltest bereits zu Beginn deines Mutterschutzes eine Zahlung von deiner Krankenkasse und eine weitere von deinem Arbeitgeber (falls zutreffend) erhalten.
Wann und wie beantrage ich das Mutterschaftsgeld nach der Geburt?
Für die zweite Zahlung (nach der Geburt) muss die Geburtsurkunde des Kindes (es gibt eine Version für die Krankenkasse) oder der Entlassungsbrief des Krankenhauses/Geburtshauses vorgelegt werden. Sobald diese Unterlagen vorliegen, wird die zweite Zahlung für die 8 Wochen nach der Geburt deines Kindes geleistet.
(Zusammen mit der zweiten Zahlung erhältst du von deiner Krankenkasse auch eine Bescheinigung über das gezahlte Mutterschaftsgeld, die du zusammen mit deinem Elterngeldantrag einreichen musst. Sie ist mit dem Vermerk „Elterngeldkasse“ versehen).
Wann werde ich das Geld erhalten?
Die erste Zahlung erhältst du 6 Wochen vor deinem voraussichtilchen Geburtstermin.
Die zweite Zahlung erhältst du, sobald die Krankenkasse die Geburtsurkunde deines Kindes erhalten hat. Wie lange es dauert, bis die Geburtsurkunde des Kindes in Berlin eintrifft, ist von Bezirk zu Bezirk und auch von Jahreszeit zu Jahreszeit unterschiedlich, kann aber ein paar Tage bis einige Wochen dauern.
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